Verkehrsrecht

    Sowohl im Bereich des öffentlichen wie in dem des privaten Verkehrsrechts stehen wir Ihnen in beratender und agierender Funktion, kompetent zur Seite.

    Öffentliches Verkehrsrecht:

    • Erteilung und Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrtenbuchauflage, MPU)
    • Verkehrsstraftaten & Ordnungswidrigkeiten (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Rotlichtverstoß, Missachtung der Vorfahrtsreglung, Geschwindigkeitsüberschreitungen, fahren unter Alkoholeinfluss etc.)
    • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
    • Privates Verkehrsrecht:
    • Schadenersatzansprüche nach Unfällen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
    • Klärung der Sachlagen beim An- und Verkauf von Fahrzeugen
    • Versicherungsrechtliche Fragen
    • Unfälle mit Personen oder Sachschaden